Leihfrist, Verlängern der Leihfrist, Vormerken
Leihfrist
Die Grundleihfrist beträgt in der Regel 28 Tage.
Verlängern
Die Leihfrist kann frühestens 10 Tage vor Ablauf in Selbstbedienung über das Internet im Ausleihsystem dreimal um jeweils
28 Tage verlängert werden, sofern keine Vormerkungen von anderen Benutzern vorliegen.
Bei Kontosperren sind Verlängerungen der Leihfrist nicht möglich.
Telefonisch kann die Leihfrist nicht verlängert werden!
Vormerken
Ist ein Medium bereits entliehen, können Sie dieses über das Interent im Ausleihsystem vormerken. Dabei wird das voraussichtliche Rückgabedatum angezeigt. Die Vormerkung bleibt 6 Monate gespeichert. Nicht mehr benötigte Vormerkungen können Sie selbst wieder löschen.
Wird das von Ihnen vorgemerkte Buch zurück gegeben, erscheint es in Ihrem Kontoauszug mit dem Hinweistext "Abholbereite Vormerkung" und Sie werden per Post benachrichtigt. Hierfür wird pro Vormerkung Portoersatz erhoben.
Vorgemerkte Medien liegen 5 Öffnungstage an der Leihstelle für Sie bereit. Bitte bringen Sie zur Abholung Ihren Bibliotheksausweis mit.
