Ausleihe  

Mahnungen und Kontosperrung

Mahnungen

Mahngebühren werden entsprechend der jeweils gültigen Entgeltordnung fällig. Mahngebühren sind bereits nach Ausfertigung der Mahnung fällig.
Mahnungen sind teuer. Bitte vermeiden Sie, auch im Interesse anderer Benutzerinnen und Benutzer, die verspätete Rückgabe der ausgeliehenen Medien.

Sperrung des Bibliothekskontos

Ab einer Gebührenschuld von 5 Euro wird Ihr Bibliothekskonto automatisch gesperrt. Es sind dann keine Verlängerungen, Vormerkungen oder weitere Ausleihen möglich.
Kontosperren können auch auf Ihren Wunsch, z.B. nach Verlust des Bibliotheksausweises eingetragen sein.

Bitte bezahlen Sie fällige Gebühren an der Leihstelle bar ein.
Haben Sie nach einer nicht befolgten Zahlungsaufforderung eine Rechnung erhalten, überweisen Sie den Betrag auf das dort angegebene Konto.

Verlust des Bibliotheksausweises

Bitte melden Sie einen Ausweisverlust sofort, damit Ihr Konto gesperrt und so vor Missbrauch geschützt werden kann.
Tel.: ++49 761/200 240 (Leihstelle)

In diesem Fall können Sie sich einen Ersatzausweis mit neuer Kontonummer ausstellen lassen (3 Euro).

Bei dem Hinweis "Personal-Sperre" wenden Sie sich bitte ebenfalls an die Leihstelle.