Mahnungen und Kontosperrung
Mahnungen
Mahngebühren werden entsprechend der jeweils gültigen Entgeltordnung fällig. Mahngebühren sind bereits nach Ausfertigung der
Mahnung fällig.
Mahnungen sind teuer. Bitte vermeiden Sie, auch im Interesse anderer Benutzerinnen und Benutzer, die verspätete Rückgabe der
ausgeliehenen Medien.
Sperrung des Bibliothekskontos
Ab einer Gebührenschuld von 5 Euro wird Ihr Bibliothekskonto automatisch gesperrt. Es sind dann keine Verlängerungen, Vormerkungen
oder weitere Ausleihen möglich.
Kontosperren können auch auf Ihren Wunsch, z.B. nach Verlust des Bibliotheksausweises eingetragen sein.
Bitte bezahlen Sie fällige Gebühren an der Leihstelle bar ein.
Haben Sie nach einer nicht befolgten Zahlungsaufforderung eine Rechnung erhalten, überweisen Sie den Betrag auf das dort angegebene
Konto.
Verlust des Bibliotheksausweises
Bitte melden Sie einen Ausweisverlust sofort, damit Ihr Konto gesperrt und so vor Missbrauch geschützt werden kann.
Tel.: ++49 761/200 240 (Leihstelle)
In diesem Fall können Sie sich einen Ersatzausweis mit neuer Kontonummer ausstellen lassen (3 Euro).
Bei dem Hinweis "Personal-Sperre" wenden Sie sich bitte ebenfalls an die Leihstelle.
